Was kann gefördert werden
Die Stiftung „Kirche mit Zukunft“ fördert, Angebote für Jugendliche, die Beratungsarbeit des Diakonischen Werkes und besondere kirchengemeindliche Projekte im Kirchenkreis. Daraus ergibt sich, dass nur Maßnahmen für die Förderung in Frage kommen, bei denen mindestens eines der Kriterien erfüllt ist. Zulässig sind hierbei auch Maßnahmen, die in den Bereich der Arbeit mit Kindern fallen, wenn Jugendliche und junge Erwachsene Teil des Teams sind und die Maßnahme / Aktion maßgeblich mitgestalten (z. B. Kinderfreizeiten, Kinderzeltlager, Kinderferienprogramm vor Ort).
Weiterhin kann ein Förderantrag für die Beschaffung von Sachmitteln gestellt werden. Diese Sachmittel unterliegen dabei denselben Kriterien wie Maßnahmen, nämlich, dass die Sachmittel in erster Linie für die Arbeit mit Jugendlichen, die Beratungsarbeit des Diakonischen Werks oder für besondere kirchengemeindliche Projekte gedacht sein müssen.