Für Antragstellende

Wichtige Infos

Anträge an die Kirchenkreisstiftung „Kirche mit Zukunft“ sind bis zum

31. Januar jeden Jahres

schriftlich bei der Stiftung einzureichen. Als E-Mail-Kontakt dient hier der 1. Vorsitzende

Kontakt: Marcus Krause | marcus.krause@evlka.de | 04184-544

Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können nachrangig behandelt werden.

Was kann gefördert werden

Die Stiftung „Kirche mit Zukunft“ fördert, Angebote für Jugendliche, die Beratungsarbeit des Diakonischen Werkes und besondere kirchengemeindliche Projekte im Kirchenkreis. Daraus ergibt sich, dass nur Maßnahmen für die Förderung in Frage kommen, bei denen mindestens eines der Kriterien erfüllt ist. Zulässig sind hierbei auch Maßnahmen, die in den Bereich der Arbeit mit Kindern fallen, wenn Jugendliche und junge Erwachsene Teil des Teams sind und die Maßnahme / Aktion maßgeblich mitgestalten (z. B. Kinderfreizeiten, Kinderzeltlager, Kinderferienprogramm vor Ort).

Weiterhin kann ein Förderantrag für die Beschaffung von Sachmitteln gestellt werden. Diese Sachmittel unterliegen dabei denselben Kriterien wie Maßnahmen, nämlich, dass die Sachmittel in erster Linie für die Arbeit mit Jugendlichen, die Beratungsarbeit des Diakonischen Werks oder für besondere kirchengemeindliche Projekte gedacht sein müssen.

Wie können Fördermittel beantragt werden

Der Förderantrag für Maßnahmen umfasst ein Schreiben und eine Kalkulation der Maßnahme oder Aktion.

Inhalt des Schreibens:

  • Kontaktperson für die Maßnahme
  • Zeitraum/Datum der Maßnahme
  • Beschreibung der Maßnahme/Anschaffung
  • Erwartete Altersgruppe (wenn Angebot für Kinder, dann wie werden Jugendliche beteiligt)
  • Erwartete Teilnehmendenanzahl
  • Beantragte Fördermittel

Aus der Kalkulation soll hervorgehen, ob noch andere Fördermittel eingeworben oder Teilnehmendenbeiträge erhoben werden und wie die beantragten Mittel innerhalb der Maßnahme eingesetzt werden sollen.

Öffentlichkeitsarbeit

Wenn Mittel der Kirchenkreisstiftung beantragt und bewilligt worden sind, verpflichteten sich die antragstellenden Personen das Logo der Kirchenkreisstiftung auf allen Publikationen, die die Maßnahme / Aktion / das Sachmittel betreffen, zu verwenden.

Dies schließt mögliche Anmeldeformulare, Websites und Berichte ein. Sollte kein Platz für ein Logo vorhanden sein, ist in Textform auf die finanzielle Unterstützung durch die Kirchenkreisstiftung hinzuweisen. (Beispiel: gefördert durch die Stiftung „Kirche mit Zukunft“)

Abrechnung

Informationen zur Abrechnnug können den Förderrichtlinien entnommen werden (siehe unten)

Wichtige Dokumente